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   BVerwG, 26.01.1998 - 5 PKH 21.97, 5 B 40.97   

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https://dejure.org/1998,22970
BVerwG, 26.01.1998 - 5 PKH 21.97, 5 B 40.97 (https://dejure.org/1998,22970)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1998 - 5 PKH 21.97, 5 B 40.97 (https://dejure.org/1998,22970)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1998 - 5 PKH 21.97, 5 B 40.97 (https://dejure.org/1998,22970)
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  • BVerwG, 11.07.1996 - 6 B 22.96

    Prüfungsrecht: Überprüfung des Zusatzpunktes bei Neubescheidung des

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1998 - 5 PKH 21.97
    Die Kläger hätten angeben müssen, inwiefern sich der Vorinstanz eine Beweisaufnahme oder weitere Ermittlung in der von den Klägern für erforderlich gehaltenen Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.96 - und vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - ).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1998 - 5 PKH 21.97
    Ob die Behörde mit der Inanspruchnahme des Hilfeempfängers das Auswahlermessen zwischen den Gesamtschuldnern (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 57.91 - 8 C 57/91]/9>) im Einzelfall rechtsfehlerfrei ausgeübt hat, wie das Berufungsurteil (S. 9 der Entscheidungsgründe) annimmt, betrifft die rechtliche Würdigung der Umstände des Einzelfalles und verleiht der Rechtsfrage keine grundsätzliche Bedeutung.
  • BVerwG, 25.04.1997 - 5 C 34.95

    Vertretungsbefugnis von Fachhochschullehrern vor dem Bundesverwaltungsgericht

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1998 - 5 PKH 21.97
    Soweit die Nichtzulassungsbeschwerde bereits mit Schriftsatz vom 20. März 1997 von Prof. Dr. B... eingelegt und begründet worden ist, ist hierauf nicht weiter einzugehen, da Prof. Dr. B... weder als Fachhochschullehrer noch als Rechtsbeistand vor dem Bundesverwaltungsgericht vertretungsbefugt ist (vgl. Beschluß des Senats vom 25. April 1997 - BVerwG 5 C 34.95 -
  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1998 - 5 PKH 21.97
    Die Kläger hätten angeben müssen, inwiefern sich der Vorinstanz eine Beweisaufnahme oder weitere Ermittlung in der von den Klägern für erforderlich gehaltenen Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.96 - und vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - ).
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